Baranowski und Kollegen Siegen

Abwicklung Sachschaden nach Verkehrsunfall

Welcher Anspruch steht mir nach einem Verkehrsunfall zu? Welche Schadenspositionen kann ich geltend machen?

Abwicklung Verkehrsunfall nur mit anwaltlicher Hilfe

Das Schadenrecht wird immer komplizierter, das Regulierungsverhalten der Versicherer immer unberechenbarer. Die effektive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall ist heute ohne Anwalt nahezu unmöglich. Die Versicherer stehen unter erheblichem Kostendruck und geben diesen weiter. Sie versuchen mit allen Mitteln, die Kosten der Schadensregulierung zu Lasten des Unfallgeschädigten so gering wie möglich zu halten. Nicht nur die Haftung an sich, sondern insbesondere auch die Höhe berechtigter Schadensersatzansprüche wird bestritten. Rechnungen werden immer wieder gekürzt, Kostenpositionen nicht anerkannt. Ohne anwaltliche Hilfe kommen Sie im Regelfall nicht zu Ihrem Recht.

Anwalt zur Regulierung eines Unfallschadens erforderlich

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. So eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.12.2014 in dem Verfahren 22 U 171/13.

Fehlende Rechtschutzversicherung kein Problem

Der Unfallverursacher hat auch die Kosten zu tragen, die durch die Beauftragung eines Anwaltes zur Durchsetzung von berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen entstehen. Die Anwaltskosten werden zusammen mit den weiteren Schadenspositionen beim Unfallgegner bzw. dessen Unfallversicherung eingefordert und im Regelfall auch ohne Diskussion erstattet. Sie tragen daher kein Kostenrisiko, so dass grundsätzlich keine Rechtschutzversicherung erforderlich ist, um Ihre Ansprüche nach einem Verkehrs- oder Autounfall anwaltlich einzufordern. Die Rechtschutzversicherung kann dann nützlich werden, wenn der gegnerische Versicherer trotz klarer Rechtslage den Unfallschaden nur teilweise reguliert.

Keine Eigeninitiative vor Einschaltung Anwalt erforderlich

Muss man es nicht erst allein versuchen und darf den Anwalt erst bei Widerständen einschalten? Nein. Das schadenrechtliche Recht, einen Anwalt einzuschalten, besteht von Anfang an. Denn es kommt nicht darauf an, ob der Versicherer am Ende korrekt reguliert hat, sondern einzig und allein darauf, ob mit einer korrekten Regulierung von Anfang an zu rechnen war. Da sind sich die Gerichte aktuell einig. Der Unfallgeschädigte darf ohne vorherige Eigeninitiative einen Anwalt mit der Durchsetzung der ihm zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beauftragen. Dies schon allein wegen der gerichtsbekannten Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherer, die versuchen, Forderungen soweit wie möglich abzuwehren.

Schadensregulierung mit Anwalt aus Siegen

Waren Sie in einen Verkehrsunfall oder Autounfall verwickelt? Wurde Ihr Auto dabei beschädigt oder haben Sie Verletzungen erlitten? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir setzen Ihre Schadens- oder Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall erfolgreich durch. Wir machen Ihren Schaden gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend. Dabei achten wir auch eine vollständige Schadensregulierung. Aus langjähriger Erfahrung kennen wir die Besonderheiten im Verkehrsunfallrecht. Wir setzen Ihre Ansprüche effektiv durch und bieten den Versicherern Paroli. Legen Sie die Abwicklung Ihres PKW-Schadens in unsere Hände. Haben Sie den Unfall nicht zu vertreten, sind die dadurch entstehenden Kosten der anwaltlichen Beauftragung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.

Sie erreichen uns von montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr. Bei uns bekommen Sie zeitnah einen Besprechungstermin.

Baranowski & Kollegen
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