Baranowski und Kollegen Siegen

Verkehrsunfall und Kosten Mietwagen

Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall.

Ermittlung Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Nach Auffassung des OLG Celle ist es weiterhin sachgerecht, die nach einem Verkehrsunfall als Normaltarif zu erstattenden Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle zu schätzen.

Allerdings sei es dem Mietwagenunternehmen und dem in Anspruch genommenen Versicherer unbenommen, bezogen auf den konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass dem Geschädigten ein vergleichbares Fahrzeug zu schlechteren oder besseren Konditionen zur Verfügung gestanden hätte oder die generelle Vorzugswürdigkeit einer der beiden Erhebungsmethoden darzutun. Dies könne beispielsweise durch Vorlage vergleichbarer Angebote, die die Situation zum maßgeblichen Anmietzeitraum belegen, geschehen.

Weiter führte der OLG-Senat in seiner Entscheidung aus, dass die Kosten für eine Haftungsreduzierung auf unter 500,00 EUR im Regelfall in voller Höhe erstattungsfähig sind, und zwar in abweichende der in dem Verfahren 14 U 49/11 zunächst noch vertretenen Rechtsansicht.

Urteil des OLG Celle vom 15.03.2016 in dem Verfahren 14 U 127/15.

Das komplette Urteil mit Entscheidungsgründen steht auf dem Rechtsprechungsportal Niedersachsen zur Verfügung.

Quelle: Rechtsprechung Niedersachsen.

Kompetente und schnelle Schadensregulierung

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen nunmehr die Ihnen zustehenden Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche erfolgreich beim Gegner oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen? Dann stehen Ihnen die Anwältinnen/ Anwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei in Siegen und Umgebung (Kreuztal, Olpe, Betzdorf, Dillenburg, Bad Berleburg) gerne zur Verfügung. Unsere insbesondere auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Unfallregulierung bzw. Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall spezialisierten Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit mit Tat und Rat zur Seite.

Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte

Fachanwalt für Familienrecht
Scheidungsanwalt
Sandstraße 160
57072 Siegen

Telefon 0271-56055
Telefax 0271-21649
e-Mail: baranowski@kanzlei-baranowski.de oder anwalt@kanzlei-baranowski.de