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    Sachschaden
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    Personenschaden
Baranowski und Kollegen Siegen

Schnelle Hilfe bei Verkehrsunfall

Unsere Verkehrsanwälte holen mehr für Sie raus

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben einen Schaden erlitten? Dann legen Sie die Schadensabwicklung in unsere Hände. Vermeiden Sie Streitigkeiten mit der Versicherung, insbesondere den Ärger, wenn über die Schadenshöhe oder Gutachterkosten diskutiert wird. Die Anwaltskanzlei Baranowski wickelt Ihren Autounfall schnell, allumfassend und reibungslos ab. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern. Unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und stellen sicher, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche mit der gebotenen Konsequenz und vollständig durchgesetzt werden. Unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte sind seit vielen Jahren erfolgreich in der Schadensregulierung tätig.

Vom reinen „Blechschaden“ bis hin zur Beratung bei komplizierten Unfällen mit Verletzungen oder gar dem Tod eines Beteiligten stehen unsere Verkehrsanwälte an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht.

Unsere auf die Unfallregulierung spezialisierten Anwälte sind bundesweit tätig.

Kostenlose Hilfe bei Verkehrsunfall

Handelt es sich um einen für Sie unverschuldeten Verkehrsunfall, müssen Sie selbst keine Rechtsanwaltskosten bezahlen. Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen, und zwar von Anfang an. Dies selbst dann, wenn die Versicherung bereits eine Regulierung in Aussicht gestellt hat. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Daher gehen Sie mit der Beauftragung unserer Anwälte fürs Verkehrsrecht kein Risiko ein. Nur wenn Sie den Unfall mit verschuldet haben, verbleibt ein gewisser Eigenanteil.

Einfache Verkehrsunfälle gibt es nicht

Auch selbst bei vermeintlich „einfachen“ Autounfällen ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn die Versicherer, die im Lager des Unfallverursachers stehen, haben ein finanzielles Interesse an einer für sie möglichst günstigen Abwicklung des Verkehrsunfalls. Ansprüche der Geschädigten werden in den meisten Fällen nur unvollständig reguliert. So versuchen Versicherungen immer wieder, berechtigte Ansprüche zu kürzen. Ohne anwaltliche Hilfe ist es meistens unmöglich, den Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Verlieren Sie kein Geld und legen Sie die Schadensabwicklung in die Hände unserer Anwälte fürs Verkehrsrecht in Siegen.

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall hat im günstigsten Fall nur einen „Blechschaden“ zur Folge. Ein Verkehrsunfall kann aber auch Körper- oder Personenschäden zur Folge haben. Bei einer Verletzung durch den Verkehrsunfall haben Sie neben dem Anspruch auf Ersatz Ihres materiellen Schadens (Sachschaden wie Reparaturkosten, Erstattung der Kosten des Sachverständigen pp.) auch einen Anspruch auf Erstattung Ihres Personenschadens, wie etwa Schmerzensgeld, Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Auch vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein »Haushaltsführungsschaden« sind zu ersetzen. Unsere Verkehrsrechtsanwälte setzen Ihre Sach- und Personenschäden erfolgreich durch und kämpfen für ein gerechtes Schmerzensgeld. Wir arbeiten mit Unfallmedizinern und Sachverständigen zusammen, auf die wir in Streitfällen bei der Schadensabwicklung zurückgreifen können.

Schleudertrauma / HWS

Der bei Verkehrsunfällen am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das sogenannte »Halswirbelsäulen-Syndrom« (HWS), auch »Schleudertrauma« genannt. Ursache dieses mit erheblichen Nacken- und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug. Das Besondere an dieser Verletzung ist, dass die Schmerzen nicht sofort nach dem Unfall, sondern erst bis zu 24 Stunden später auftreten. Unsere Anwälte fürs Verkehrsrecht in Siegen kennen sich mit der Problematik von unfallbedingten Verletzungen genauestens aus und kümmern sich darum, dass Sie angemessen entschädigt werden.

Wir bieten effektive Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls.

 

Personen- und Sachschäden vom Profi geltend machen

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13)

Der Unfallverursacher hat die Kosten zu tragen, die durch die Beauftragung eines Anwaltes zur Durchsetzung von berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen entstehen. Die Kosten der Inanspruchnahme unserer auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte machen wir beim Unfallgegner bzw. der dahinter stehenden Unfallversicherung geltend. Die Anwaltskosten werden im Regelfall auch ohne Diskussion erstattet. Zumindest dann, wenn es sich um einen unverschuldeten Verkehrsunfall handelt. In diesem Fall tragen Sie kein Kostenrisiko. Eine Rechtsschutzversicherung ist zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrs- oder Autounfall grundsätzlich nicht erforderlich. Die Rechtsschutzversicherung kann aber dann nützlich sein, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung trotz klarer Rechtslage den Unfallschaden nur teilweise reguliert oder Sie ein Mitverschulden an dem Autounfall trifft.

Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall
Tel: 02 71 - 5 60 55

schnelle, professionelle Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles

effiziente Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche

kurze Reaktionszeiten

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